AVV gemäß Art. 28 DSGVO · Stand: 14. September 2026 · Englische Fassung
Sprachfassungen. Dieser AVV liegt in deutscher und englischer Fassung vor. Für Kunden mit Sitz in Deutschland ist die deutsche Fassung maßgeblich; im Übrigen die englische Fassung, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt. Ein für einen bestimmten Auftrag individuell unterzeichneter AVV geht dieser Webfassung vor.
Auftragsverarbeiter: Aurora AI Solutions Studio UG (haftungsbeschränkt)
Friedhofstr. 10, 70191 Stuttgart · Amtsgericht Stuttgart HRB 805284
E-Mail: info@helloaurora.ai
Datenschutzkontakt: Sasa Stanojevic · privacy@helloaurora.ai
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV“) ist der Standardvertrag nach Art. 28 DSGVO zwischen dem Kunden, der KI-gestützte Prozessleistungen von Aurora beauftragt (der „Kunde“ als Verantwortlicher), und der Aurora AI Solutions Studio UG (haftungsbeschränkt) („Aurora“ als Auftragsverarbeiter). Er regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Aurora im Auftrag des Kunden bei der Einrichtung und dem Betrieb der vereinbarten Prozessmodule über Aurora CapacityOS vornimmt.
Er gilt zusammen mit den AGB und dem jeweiligen Angebot. Soweit Aurora personenbezogene Daten zu eigenen Zwecken verarbeitet, insbesondere zur Vertragsanbahnung, Abrechnung, Sicherheit oder Bereitstellung der Website, ist Aurora eigenständiger Verantwortlicher gemäß der Datenschutzerklärung.
Aurora richtet KI-gestützte Prozessmodule ein und betreibt sie. Diese führen festgelegte Routineabläufe für den Kunden aus. Die Verarbeitung umfasst:
Dauer: die Laufzeit des jeweiligen Auftrags (AGB § 10). Zweck: ausschließlich die Erbringung der vereinbarten Leistungen. Aurora verwendet Daten, Dokumente und daraus abgeleitete Regeln eines Kunden nicht für andere Kunden und gestattet seinen Modellanbietern kein Training mit diesen Daten (§ 6).
Eingehende Korrespondenz kann beiläufig besondere Kategorien personenbezogener Daten enthalten, etwa Gesundheitsangaben in einer Schadensmeldung. Solche Daten werden nur verarbeitet, soweit sie unvermeidbarer Bestandteil des beauftragten Ablaufs sind, und unterliegen denselben Schutzmaßnahmen. Der Kunde darf keinen Ablauf beauftragen, dessen Hauptzweck die systematische Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten ist, ohne zuvor zusätzliche Schutzmaßnahmen schriftlich mit Aurora zu vereinbaren.
Der Kunde genehmigt die folgenden Unterauftragsverarbeiter für die vereinbarten Prozessmodule. Die jeweils aktuelle und maßgebliche Liste einschließlich der Verweise auf die Datenschutzvereinbarungen der Anbieter ist unter helloaurora.ai/unterauftragnehmer veröffentlicht.
| Unterauftragsverarbeiter | Ort | Zweck |
|---|---|---|
| Hetzner Online GmbH | Deutschland (EU) | Betrieb der technischen Plattform; Verarbeitung von Prozess-E-Mails, Dokumenten und Ausführungsdaten |
| Supabase, Inc. | EU (AWS eu-central-1, Frankfurt) | Datenbanken: Laufprotokolle, Freigabepositionen, gelernte Regeln, Dokumenten-Suchindex; Prüfer-Authentifizierung |
| Google Ireland Ltd. (Google Workspace) | EU/EWR; mögliche Übermittlungen an Google LLC (USA) unter DPF/SCC | Von Aurora bereitgestellte Prozesspostfächer; nur genutzt, wenn der Auftrag E-Mail-Verarbeitung über Aurora-Adressen umfasst. Keine Nutzung, wenn der Ablauf über das eigene E-Mail-System des Kunden erfolgt oder keine E-Mails verarbeitet werden. |
| Vercel Inc. | Rechenleistung: Frankfurt (fra1); weltweites Auslieferungsnetz; US-Gesellschaft unter DPF/SCC | Betrieb der Freigabeoberfläche |
| Anthropic PBC (Claude API) | USA (DPF/SCC) | Primärer Modellanbieter: Auslesen, Extraktion, Prüfungen und Entwurfserstellung innerhalb der Durchläufe. Kein Training mit den über die Schnittstelle übermittelten Daten gemäß den geltenden Geschäftsbedingungen. |
| OpenAI, L.L.C. | USA (DPF/SCC) | Vektordarstellungen für die Dokumentensuche; zudem als Ausweich-Modellanbieter eingerichtet. Kein Training mit über die Schnittstelle übermittelten Daten gemäß den geltenden Nutzungsbedingungen. |
| Stripe (Stripe Payments Europe Ltd. / Stripe, Inc.) | Irland (EU) / USA (DPF/SCC) | Zahlungsabwicklung für den laufenden Betrieb; verarbeitet werden ausschließlich Rechnungskontakt und Zahlungsstatus, niemals Inhalte der Prozessmodule |
Änderungen: Aurora informiert den Kunden mindestens 30 Tage, bevor ein neuer Unterauftragsverarbeiter personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet. Der Kunde kann innerhalb von 14 Tagen aus sachlichen datenschutzrechtlichen Gründen widersprechen. Steht keine praktikable Alternative zur Verfügung, kann jede Partei den betroffenen Auftrag zum Zeitpunkt der Änderung beenden.
Keine Unterauftragsverarbeiter: Systeme, zu denen der Kunde oder seine Endkunden Zugang gewähren, etwa eigene Postfächer, Plattformen oder eine Microsoft-365-Umgebung, verbleiben in der datenschutzrechtlichen Verantwortung der zugangsgewährenden Partei. Aurora verarbeitet lediglich die über den gewährten Zugang erreichbaren Daten. Banken wie Qonto und Wise sind eigenständig Verantwortliche. Die Verfügbarkeitsüberwachung von Aurora erhält keine personenbezogenen Daten.
Die Verarbeitung erfolgt grundsätzlich in der Europäischen Union. Ausgenommen sind Aufrufe von Modellschnittstellen und die in § 6 genannten Dienste mit Sitz in den USA. Übermittlungen in die USA stützen sich auf den EU-US-Datenschutzrahmen, soweit der jeweilige Anbieter zertifiziert ist, und im Übrigen auf die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO). Ergänzend werden Daten bei der Übertragung und Speicherung verschlüsselt und auf das erforderliche Maß beschränkt. Modellaufrufe enthalten nur die für den jeweiligen Verarbeitungsschritt benötigten Angaben, nicht den gesamten Datenbestand des Kunden.
Während der Laufzeit des Auftrags kann der Kunde jederzeit die Löschung einzelner Vorgänge oder Dokumente verlangen. Nach Ende des Auftrags gibt Aurora die Daten der Prozessmodule nach Wahl des Kunden in einem gängigen maschinenlesbaren Format zurück und/oder löscht sie innerhalb von 30 Tagen nach entsprechender Aufforderung, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Löschauftrag wird an die betroffenen Unterauftragsverarbeiter weitergegeben. Auf Wunsch bestätigt Aurora die erfolgte Löschung in Textform.
Aurora stellt dem Kunden auf Anfrage die Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung von Art. 28 DSGVO erforderlich sind. Dazu gehören die aktuellen technischen und organisatorischen Maßnahmen, die einschlägigen Zusicherungen der Unterauftragsverarbeiter und die Ausführungsprotokolle der kundeneigenen Prozessmodule. Kontrollen einschließlich Inspektionen durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten Prüfer sind nach angemessener Ankündigung während der Geschäftszeiten möglich, sofern der Betrieb anderer Kunden nicht beeinträchtigt wird. Aurora kann Kontrollanfragen durch aussagekräftige Unterlagen, Zertifizierungen der Infrastrukturanbieter oder eine Videokonferenz erfüllen.
Aurora meldet dem Kunden unverzüglich, nachdem Aurora von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten des Kunden Kenntnis erlangt hat, mit den Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO, sobald sie vorliegen (Art der Verletzung, betroffene Kategorien und ungefähre Zahlen, wahrscheinliche Folgen, ergriffene Maßnahmen). Die Meldepflicht gegenüber Aufsichtsbehörde und Betroffenen (Art. 33/34) liegt beim Kunden als Verantwortlichem; Aurora unterstützt ihn dabei.
Kontakt. Fragen zu diesem AVV, zum Abschluss eines unterzeichneten AVV für einen bestimmten Auftrag oder zur Ausübung von Betroffenenrechten richten Sie bitte an privacy@helloaurora.ai.