AVV gemäß Art. 28 DSGVO — Stand: 21. Juli 2026 · English version
Sprachfassungen. Dieser AVV liegt in deutscher und englischer Fassung vor. Für Kunden mit Sitz in Deutschland ist die deutsche Fassung maßgeblich; im Übrigen die englische Fassung, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt. Ein für ein Engagement individuell unterzeichneter AVV geht dieser Webfassung vor.
Auftragsverarbeiter: Aurora AI Solutions Studio UG (haftungsbeschränkt)
Friedhofstr. 10, 70191 Stuttgart · Amtsgericht Stuttgart HRB 805284
E-Mail: info@helloaurora.ai
Datenschutz-Kontakt: Sasa Stanojevic — privacy@helloaurora.ai
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV") ist der Standardvertrag nach Art. 28 DSGVO zwischen dem Kunden von Aurora CapacityOS (der „Kunde" — Verantwortlicher) und der Aurora AI Solutions Studio UG (haftungsbeschränkt) („Aurora" — Auftragsverarbeiter). Er regelt die personenbezogenen Daten, die Aurora im Auftrag des Kunden beim Betrieb der vereinbarten Workflows verarbeitet.
Er gilt zusammen mit den AGB und dem jeweiligen Angebot. Für personenbezogene Daten, die Aurora zu eigenen Zwecken verarbeitet — Vertragsanbahnung, Abrechnung, Sicherheit, Website — ist Aurora eigenständiger Verantwortlicher gemäß der Datenschutzerklärung.
Aurora baut und betreibt KI-Agenten-Workflows, die definierte Routineabläufe für den Kunden ausführen. Die Verarbeitung umfasst:
Dauer: die Laufzeit des Engagements (AGB § 10). Zweck: ausschließlich die Erbringung der vereinbarten Abläufe. Aurora verwendet Daten, Dokumente und gelernte Regeln eines Kunden nicht für andere Kunden und gestattet seinen Modellanbietern kein Training auf diesen Daten (§ 6).
Eingehende Korrespondenz kann beiläufig besondere Kategorien enthalten (z. B. Gesundheitsangaben in einer Schadensmeldung). Solche Daten werden nur als unvermeidbarer Teil des beauftragten Ablaufs und unter denselben Schutzmaßnahmen verarbeitet. Der Kunde darf keinen Workflow beauftragen, dessen Hauptzweck die systematische Verarbeitung besonderer Kategorien ist, ohne vorherige schriftliche Vereinbarung mit Aurora über zusätzliche Schutzmaßnahmen.
Der Kunde genehmigt die folgenden Subunternehmer für Aurora CapacityOS. Die stets aktuelle, maßgebliche Liste — mit Links zu den Datenschutzverträgen der Anbieter — ist unter helloaurora.ai/sub-processors veröffentlicht.
| Subunternehmer | Ort | Zweck |
|---|---|---|
| Hetzner Online GmbH | Deutschland (EU) | Hosting der Workflow-Engine (verarbeitet Workflow-E-Mails, Dokumente und Laufdaten) |
| Supabase, Inc. | EU (AWS eu-central-1, Frankfurt) | Datenbanken: Laufprotokolle, Freigabepositionen, gelernte Regeln, Dokumenten-Suchindex; Prüfer-Authentifizierung |
| Google Ireland Ltd. (Google Workspace) | EU/EWR; mögliche Übermittlungen an Google LLC (USA) unter DPF/SCC | Von Aurora bereitgestellte Workflow-Postfächer — nur soweit das Engagement Workflow-E-Mail über Aurora-Adressen leitet; nicht genutzt, wenn Workflows auf dem eigenen Mailsystem des Kunden laufen oder keine E-Mail beinhalten |
| Vercel Inc. | Compute: Frankfurt (fra1); globales CDN; US-Gesellschaft unter DPF/SCC | Hosting der Freigabe-Oberfläche (Cockpit) |
| Anthropic PBC (Claude API) | USA (DPF/SCC) | Primärer Modellanbieter: Lesen, Extraktion, Prüfungen und Entwurfserstellung innerhalb der Läufe. Kein Training auf API-Daten gemäß Commercial Terms. |
| OpenAI, L.L.C. | USA (DPF/SCC) | Text-Embeddings für die Dokumentensuche; konfigurierter Ausweich-Modellanbieter. Kein Training auf API-Daten gemäß API-Bedingungen. |
| Stripe (Stripe Payments Europe Ltd. / Stripe, Inc.) | Irland (EU) / USA (DPF/SCC) | Zahlungsabwicklung für Abonnements (nur Rechnungskontakt und Zahlungsstatus — nie Workflow-Inhalte) |
Änderungen: Aurora informiert den Kunden mindestens 30 Tage, bevor ein neuer Subunternehmer personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet. Der Kunde kann innerhalb von 14 Tagen aus sachlichen datenschutzrechtlichen Gründen widersprechen; gibt es keine praktikable Alternative, kann jede Partei das betroffene Engagement zum Änderungstermin beenden.
Keine Subunternehmer: Systeme, zu denen der Kunde oder seine Endkunden Zugang gewähren (deren eigene Postfächer und Plattformen, z. B. ein Microsoft-365-Tenant), bleiben eigene Verantwortlichen-Beziehungen der gewährenden Partei; Aurora verarbeitet nur die unter dem Zugang erreichbaren Daten. Banken (Qonto, Wise) sind eigenständige Verantwortliche. Die Verfügbarkeitsüberwachung von Aurora erhält keine personenbezogenen Daten.
Die Verarbeitung erfolgt EU-basiert, ausgenommen Modell-API-Aufrufe und die in § 6 genannten US-Dienste. Übermittlungen in die USA stützen sich auf das EU-US Data Privacy Framework, soweit der Anbieter zertifiziert ist, und im Übrigen auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO), mit ergänzenden Maßnahmen (Transport- und Ruheverschlüsselung, Datenminimierung — Modellaufrufe enthalten die für den Schritt nötigen Fallinhalte, nicht den gesamten Datenbestand des Kunden).
Während des Engagements kann der Kunde jederzeit die Löschung einzelner Fälle oder Dokumente verlangen. Nach Ende des Engagements gibt Aurora — nach Wahl des Kunden — die Workflow-Daten in einem gängigen maschinenlesbaren Format zurück und/oder löscht sie, innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Löschung wird an Subunternehmer weitergegeben. Auf Wunsch bestätigt Aurora die erfolgte Löschung in Textform.
Aurora stellt dem Kunden auf Anfrage die Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung von Art. 28 DSGVO erforderlich sind — einschließlich der aktuellen technischen und organisatorischen Maßnahmen, der relevanten Zusicherungen der Subunternehmer und der Lauf-Audit-Trails der eigenen Workflows des Kunden. Kontrollen (einschließlich Inspektionen) durch den Kunden oder einen beauftragten Prüfer sind mit angemessener Ankündigung während der Geschäftszeiten möglich, ohne den Betrieb anderer Kunden zu stören; Aurora kann Kontrollanfragen durch aussagekräftige Dokumentation, Zertifizierungen seiner Infrastrukturanbieter oder eine Remote-Sitzung erfüllen.
Aurora meldet dem Kunden unverzüglich, nachdem Aurora von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten des Kunden Kenntnis erlangt hat, mit den Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO, sobald sie vorliegen (Art der Verletzung, betroffene Kategorien und ungefähre Zahlen, wahrscheinliche Folgen, ergriffene Maßnahmen). Die Meldepflicht gegenüber Aufsichtsbehörde und Betroffenen (Art. 33/34) liegt beim Kunden als Verantwortlichem; Aurora unterstützt ihn dabei.
Kontakt. Für Fragen zu diesem AVV, zum Abschluss eines unterzeichneten AVV für ein Engagement oder zur Ausübung von Betroffenenrechten: privacy@helloaurora.ai.