Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 14. September 2026 · Englische Fassung
Sprachfassungen. Diese AGB liegen in deutscher und englischer Fassung vor. Für Kunden mit Sitz in Deutschland ist die deutsche Fassung maßgeblich; im Übrigen die englische Fassung, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Leistungen der Aurora AI Solutions Studio UG (haftungsbeschränkt), Friedhofstr. 10, 70191 Stuttgart, eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart unter HRB 805284, USt-IdNr. DE463430205 („Aurora“, „wir“).
Aurora erbringt KI-Prozessanalysen mit Umsetzungsfahrplan, KI-gestützte Prozessmodule zum Festpreis und Leistungen für deren laufenden Betrieb. Umgesetzte Module werden über Aurora CapacityOS betrieben, die technische Plattform von Aurora für KI-gestützte Geschäftsabläufe. Die Module führen festgelegte Arbeitsschritte für den Kunden aus. Sie können beispielsweise eingehende E-Mails und Dokumente verarbeiten, deren Inhalt anhand der vom Kunden bereitgestellten Unterlagen prüfen und Antwortentwürfe erstellen. Bevor eine Handlung das System verlässt, ist stets die ausdrückliche Freigabe eines Menschen erforderlich. Diese Tätigkeiten bilden zusammen mit Einrichtung, Einführung und technischer Betreuung die „Leistungen“.
Mit Abschluss eines Auftrags (§ 3) oder der Nutzung einer von Aurora bereitgestellten Oberfläche erkennt der Kunde diese AGB an. Die Leistungen richten sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Nutzt ausnahmsweise ein Verbraucher (§ 13 BGB) die Leistungen, gelten ergänzend die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften (§ 12).
§ 2 Die Leistung
Die über Aurora CapacityOS betriebenen Prozessmodule umfassen:
- automatisierte Abläufe, die Aurora für den Kunden einrichtet und betreibt. Sie führen den vereinbarten Routineprozess durchgängig aus: eingehende Nachrichten und Dokumente lesen, diese anhand benannter Referenzunterlagen mit Quellenangaben prüfen, fehlende Angaben anfordern und Antwortentwürfe erstellen;
- eine Freigabeoberfläche, in der die vom Kunden benannten Prüfer jede vorbereitete Handlung einschließlich ihrer Quellen und des zugehörigen Prüfprotokolls einsehen, freigeben, bearbeiten oder ablehnen können. Keine an Kunden oder andere externe Empfänger gerichtete Nachricht wird ohne ausdrückliche menschliche Freigabe versendet. Vor dem Versand wird der Empfänger angezeigt. Davon ausgenommen ist ausschließlich eine automatisch versendete Eingangsbestätigung mit festem, nicht durch KI erstelltem Text, die keine Angaben zum jeweiligen Vorgang enthält und als maschinell erstellt gekennzeichnet ist;
- einen Lernkreislauf: Korrekturen und Ablehnungsgründe der Prüfer werden nach Bestätigung in feste Regeln überführt, die das Prozessmodul künftig beachtet. Diese Regeln sind für den Kunden einsehbar und änderbar;
- Ausführungsprotokolle: Jeder Durchlauf wird Schritt für Schritt dokumentiert. Festgehalten wird insbesondere, was gelesen, geprüft und entworfen wurde und wer die Freigabe erteilt hat. Die Protokolle werden als Teil der Leistungsdokumentation aufbewahrt.
Die konkreten Abläufe, die überwachten Postfächer oder Kanäle, die verwendeten Referenzunterlagen und die freigabeberechtigten Personen werden für jeden Auftrag gesondert festgelegt (§ 3). Aurora darf die zugrunde liegende technische Plattform, die Modelle und die Infrastruktur jederzeit weiterentwickeln, sofern der vereinbarte Leistungsumfang erhalten bleibt.
§ 3 Leistungsarten, Angebote und Vertragsschluss
Die Leistungen werden über ein individuelles schriftliches Angebot oder eine Auftragsbestätigung vereinbart. Dies schließt Angebote über unsere Rechnungsplattform oder per E-Mail ein; nachfolgend werden sie jeweils als „Angebot“ bezeichnet. Inhalte auf helloaurora.ai sind eine Aufforderung zur Anfrage, kein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot in Textform annimmt oder beide Parteien ein Vertragsdokument unterzeichnen.
Aurora bietet derzeit folgende Leistungsarten an:
- KI-Prozessanalyse mit Umsetzungsfahrplan: eine Analyse der Prozesse des Kunden mit festem Umfang und Festpreis. Sie endet mit der Übergabe des vereinbarten Fahrplans und der zugehörigen Unterlagen. Es besteht keine Verpflichtung zur Umsetzung; die Analysevergütung wird nicht auf spätere Leistungen angerechnet.
- Prozessmodul: Einrichtung eines vereinbarten automatisierten Ablaufs mit festem Umfang und Festpreis, soweit im Angebot vorgesehen in Meilensteine gegliedert.
- Betrieb: laufender Betrieb und Wartung jedes umgesetzten Moduls gegen die im Angebot bestimmte Monatsvergütung und Laufzeit. Der Betrieb ist Teil jeder Umsetzung.
Weicht ein Angebot von diesen AGB ab, geht das Angebot vor. Soweit Preise nicht ausdrücklich auf helloaurora.ai genannt sind, werden Vergütungen individuell angeboten.
§ 4 Vergütung, Abrechnung und Steuern
- Zahlungswege. Wiederkehrende Vergütungen für den Betrieb können über unseren Zahlungsdienstleister Stripe eingezogen werden. Einmalige Vergütungen für Analysen, Umsetzungsmodule und Meilensteine sind per Rechnung zum dort genannten Fälligkeitsdatum zahlbar. Aurora speichert keine Kreditkarten- oder Kontodaten; Zahlungsdaten verarbeitet Stripe (siehe Datenschutzerklärung).
- Steuern. Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die USt-IdNr. von Aurora lautet DE463430205 und steht auf jeder Rechnung.
- Zahlungsverzug. Es gelten die gesetzlichen Verzugsregeln (§§ 286, 288 BGB). Bei fälligen, unbestrittenen Rechnungen darf Aurora die Leistungen nach angemessener Ankündigung aussetzen.
- Preisänderungen. Beim laufenden Betrieb darf Aurora die Monatsvergütung mit einer Frist von mindestens sechs Wochen zum Ende eines Monatszeitraums anpassen; der Kunde kann zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
- Erstattungen. Es gilt die Erstattungsrichtlinie, die Bestandteil dieser AGB ist.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Zugänge und Unterlagen. Der Kunde stellt in der vereinbarten Form die Postfach- oder Kanalzugänge, Referenzdokumente und Geschäftsregeln bereit, die das Prozessmodul benötigt (§ 6). Für die Richtigkeit der bereitgestellten Unterlagen ist der Kunde verantwortlich; eingehende Vorgänge werden anhand dieser Unterlagen geprüft.
- Prüfer. Der Kunde benennt die Personen, die vorbereitete Aktionen freigeben, bearbeiten oder ablehnen dürfen, und hält deren Zugangsdaten geheim. Handlungen benannter Prüfer werden dem Kunden zugerechnet.
- Zeitnahe Prüfung. Vorbereitete Handlungen warten im vorgesehenen Freigabeschritt auf eine Entscheidung. Ergebnisse, die von der Prüfung des Kunden abhängen (z. B. Antworten am selben Tag), setzen voraus, dass der Kunde offene Punkte innerhalb angemessener Zeit entscheidet.
- Rechtmäßige Nutzung. Der Kunde nutzt die Leistungen nur für rechtmäßige Zwecke und im Einklang mit den für sein eigenes Geschäft geltenden Pflichten (Berufsrecht, Branchenregulierung, Werbe- und Einwilligungsrecht für freigegebene ausgehende Inhalte).
§ 6 Postfächer, delegierte Zugänge und Weisungen
Je nach Auftrag werden die vereinbarten Abläufe entweder (a) über von Aurora bereitgestellte Prozesspostfächer ausgeführt, an die der Kunde die betreffenden Nachrichten weiterleitet, oder (b) über Zugänge zu eigenen Systemen des Kunden (z. B. Postfach, Ordner, Kennzeichnung oder anderes System). Für jeden vom Kunden gewährten Zugang gilt:
- Der Kunde sichert zu, dass er den Zugang gewähren und die vereinbarten Abläufe auf den darüber erreichbaren Daten ausführen lassen darf.
- Werden Daten der eigenen Kunden des Kunden („Endkunden“) im vereinbarten Ablauf verarbeitet, sichert der Kunde zu, dass sein Verhältnis zu diesen Endkunden die Verarbeitung erlaubt; er bleibt ihnen gegenüber verantwortlich.
- Der Kunde kann gewährte Zugänge jederzeit widerrufen; der Widerruf kann das betroffene Prozessmodul aussetzen, bis der Zugang wiederhergestellt ist.
Jede Freigabe eines benannten Prüfers ist die verbindliche Weisung des Kunden an Aurora, die freigegebene Aktion auszuführen (z. B. die freigegebene Antwort an den benannten Empfänger zu senden). Für den geschäftlichen Inhalt einer vom Kunden freigegebenen Aktion ist Aurora nicht verantwortlich, sofern Aurora sie wie freigegeben ausgeführt hat.
§ 7 KI-Transparenz und verantwortliche Nutzung (KI-Verordnung, Art. 22 DSGVO)
- Menschliche Entscheidung. Die Leistungen erstellen Entwürfe und Empfehlungen; sie handeln nicht selbstständig gegenüber den Kunden des Kunden. Der verbindliche Freigabeschritt durch einen Menschen stellt sicher, dass keine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung über eine Person ergeht.
- Maschinenlesbare Kennzeichnung. Über die Leistungen versendete Nachrichten tragen maschinenlesbare Kennzeichnungen als KI-unterstützt und menschlich geprüft, im Einklang mit Artikel 50 der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689).
- Risikoeinstufung. Nach sorgfältiger eigener Einschätzung von Aurora sind die angebotenen Leistungen KI-Systeme mit begrenztem Risiko im Sinne der KI-Verordnung. Dokumentation hierzu auf Anfrage: info@helloaurora.ai.
- Untersagte Nutzungen. Der Kunde darf die Leistungen nicht für Zwecke einsetzen, durch die sie einer Hochrisiko-Kategorie nach Anhang III der KI-Verordnung zuzuordnen wären. Insbesondere dürfen die Ergebnisse der Prozessmodule nicht für automatisierte Entscheidungen über Kreditwürdigkeit, Versicherungsfähigkeit oder -tarifierung, Beschäftigung oder den Zugang zu wesentlichen Diensten verwendet werden. Die Leistungen dienen der Erfassung und Vorbereitung von Dokumenten; sie führen weder Bewertungen von Personen noch automatisierte Bewilligungen oder Ablehnungen durch. Beabsichtigt der Kunde einen Einsatz in einem solchen Grenzbereich, muss die Ausgestaltung zuvor schriftlich mit Aurora abgestimmt werden.
- Weitergabepflichten. Verbreitet der Kunde KI-unterstützte Ausgaben an eigene Zielgruppen, bleiben zusätzliche eigene Kennzeichnungspflichten seine Verantwortung.
§ 8 Datenschutz
Aurora verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutzerklärung. Soweit Aurora beim Betrieb der Prozessmodule personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Hierzu unterzeichnen sie entweder den Standard-AVV von Aurora oder einen im Angebot bezeichneten individuellen AVV. Die aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter ist unter helloaurora.ai/unterauftragnehmer abrufbar.
§ 9 Geistiges Eigentum
- Technologie von Aurora. Die technische Plattform, die Ausgestaltung der Prozessmodule, Arbeitsanweisungen, Prüfverfahren, Bewertungsmethoden, Freigabeoberfläche und alle daran vorgenommenen Verbesserungen bleiben Eigentum von Aurora. Der Kunde erhält für die Dauer des Auftrags ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den bereitgestellten Oberflächen.
- Unterlagen des Kunden. Daten, Dokumente und Referenzmaterial des Kunden bleiben beim Kunden. Aurora nutzt sie nur zur Erbringung der vereinbarten Leistungen.
- Arbeitsergebnisse. Freigegebene Arbeitsergebnisse der Prozessmodule (z. B. versendete Antworten oder aufbereitete Unterlagen) darf der Kunde in seinem Geschäft frei verwenden. Aus Korrekturen des Kunden abgeleitete Regeln gehören zur kundenspezifischen Konfiguration; Aurora verwendet Regeln, Dokumente oder Daten eines Kunden nicht für andere Kunden.
- Verbesserungsvorschläge. Allgemeine Verbesserungsvorschläge darf Aurora nutzen, ohne dadurch zur Weiterentwicklung der Leistungen verpflichtet zu sein.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
- Aufträge zur Analyse oder Umsetzung eines Prozessmoduls enden mit vollständiger Erbringung des vereinbarten Leistungsumfangs oder zu dem im Angebot bestimmten Zeitpunkt.
- Der Betrieb läuft für die im Angebot festgelegte Dauer. Sieht das Angebot eine monatliche Verlängerung vor, kann jede Partei in Textform zum Ende des laufenden Monatszeitraums kündigen, sofern das Angebot keine abweichende Frist oder Mindestlaufzeit bestimmt.
- Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
- Folgen. Mit Beendigung deaktiviert Aurora die betroffenen Prozessmodule. Der Umgang mit Daten richtet sich nach § 8 und dem AVV (Rückgabe oder Löschung, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten). Vergütungen für bereits begonnene Zeiträume richten sich nach der Erstattungsrichtlinie.
§ 11 Verfügbarkeit, Unterstützung und Änderungen
- Aurora überwacht die Leistungen fortlaufend automatisiert, lässt sich bei Störungen benachrichtigen und behebt diese ohne schuldhaftes Zögern. Sofern im Angebot keine bestimmte Dienstgüte vereinbart ist, garantiert Aurora keine feste Verfügbarkeitsquote.
- Geplante Wartungsarbeiten werden angekündigt, soweit sie die Prozessmodule des Kunden betreffen.
- Technische Unterstützung ist an deutschen Werktagen per E-Mail an info@helloaurora.ai erreichbar.
- Aurora kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft mit einer Frist von mindestens sechs Wochen in Textform ändern; widerspricht der Kunde nicht vor Wirksamwerden und hat Aurora auf diese Folge hingewiesen, gilt die Änderung für den laufenden Betrieb als angenommen. Wesentliche Änderungen eines vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen stets der Zustimmung des Kunden.
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher
Ist der Kunde ausnahmsweise Verbraucher in der EU oder im EWR (§ 13 BGB), gilt das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht (§ 355 BGB). Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht, wenn die Leistung vollständig erbracht wurde. Bei fortlaufenden Leistungen erlischt es mit Beginn der Ausführung, sofern der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt und den Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat (§ 356 Abs. 4, 5 BGB). Einzelheiten und Verfahren: Erstattungsrichtlinie.
§ 13 Gewährleistung und Haftung
- Eigenschaften KI-erzeugter Ergebnisse. Die Leistungen nutzen große Sprachmodelle. Da deren Ergebnisse Fehler enthalten können, gestaltet Aurora die Prozessmodule mit festgelegten Prüfungen, ausgewiesenen Quellen, regelmäßigen Qualitätsbewertungen und einer verpflichtenden menschlichen Kontrolle. Die Prüfung durch den Kunden im vorgesehenen Freigabeschritt ist verbindlicher Bestandteil des vereinbarten Betriebsmodells.
- Unbeschränkte Haftung besteht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei ausdrücklich übernommenen Garantien.
- Einfache Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Aurora nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dies sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die vom Kunden in den zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlten Vergütungen.
- Ausschlüsse. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverluste, die durch zumutbare Datensicherung des Kunden vermeidbar gewesen wären, ausgeschlossen. Aurora haftet nicht für den geschäftlichen Inhalt vom Kunden freigegebener Aktionen (§ 6) oder für Folgen unrichtiger oder unvollständiger vom Kunden bereitgestellter Unterlagen.
- Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Aurora.
§ 14 Freistellung
Der Kunde stellt Aurora von Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei, die entstehen aus (a) einem Verstoß des Kunden gegen diese AGB; (b) Zugängen, die der Kunde (oder ein von ihm autorisierter Endkunde) nicht gewähren durfte; (c) Ansprüchen eines Endkunden oder sonstigen Dritten aus einer Aktion, die die Leistungen aufgrund einer Freigabe des Kunden oder eines von ihm autorisierten Prüfers ausgeführt haben (jede solche Freigabe ist die Weisung des Kunden); oder (d) einer rechtswidrigen Nutzung von Arbeitsergebnissen durch den Kunden, einschließlich der untersagten Nutzungen nach § 7. Die Freistellung gilt nicht, soweit der Anspruch auf einer eigenen Pflichtverletzung von Aurora oder einem Verstoß von Aurora gegen Datenschutzrecht beruht.
§ 15 Vertraulichkeit und höhere Gewalt
Jede Partei schützt vertrauliche Informationen der anderen Partei (einschließlich der Geschäftsdaten des Kunden und der technischen und kaufmännischen Informationen von Aurora) mindestens mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, nutzt sie nur zur Durchführung des jeweiligen Auftrags und gibt sie nur an Personen weiter, die sie benötigen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Diese Pflicht gilt auch nach Ende des Auftrags fort.
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund von Umständen außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle (höhere Gewalt), einschließlich Naturkatastrophen, Krieg, behördlicher Maßnahmen, Pandemien, Telekommunikations- oder Stromausfällen sowie Ausfällen externer KI- oder Cloud-Infrastrukturanbieter, sofern die betroffene Partei die andere informiert und Schäden zumutbar mindert.
§ 16 Schlussbestimmungen
- Anwendbares Recht: das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für Verbraucher bleiben zwingende Schutzvorschriften ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaats unberührt.
- Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart.
- Textform (z. B. E-Mail) genügt für alle in diesen AGB vorgesehenen Erklärungen, soweit das Gesetz keine strengere Form verlangt.
- Salvatorische Klausel: Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleibt der Rest wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
- Vertragsbestandteile: Diese AGB, das jeweilige Angebot, die Erstattungsrichtlinie, die Datenschutzerklärung und, soweit geschlossen, der AVV bilden die gesamte Vereinbarung für den jeweiligen Auftrag.
§ 17 Kontakt
Aurora AI Solutions Studio UG (haftungsbeschränkt)
Friedhofstr. 10, 70191 Stuttgart
Amtsgericht Stuttgart, HRB 805284 · USt-IdNr. DE463430205
E-Mail: info@helloaurora.ai
Web: helloaurora.ai