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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB — Stand: 21. Juli 2026 · English version

Sprachfassungen. Diese AGB liegen in deutscher und englischer Fassung vor. Für Kunden mit Sitz in Deutschland ist die deutsche Fassung maßgeblich; im Übrigen die englische Fassung, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für die Leistungen der Aurora AI Solutions Studio UG (haftungsbeschränkt), Friedhofstr. 10, 70191 Stuttgart, eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart unter HRB 805284, USt-IdNr. DE463430205 („Aurora", „wir").

Gegenstand der Leistungen ist Aurora CapacityOS — ein Managed Service, bei dem Aurora KI-Agenten-Workflows aufbaut und betreibt, die definierte Routineabläufe für den Kunden ausführen (z. B. eingehende Kunden-E-Mails und Dokumente verarbeiten, sie mit Quellenangaben gegen die eigenen Unterlagen des Kunden prüfen und Antwortentwürfe erstellen) — stets unter dem Vorbehalt einer ausdrücklichen menschlichen Freigabe, bevor etwas das System verlässt (zusammen mit Einrichtung, Onboarding und Support die „Leistungen").

Mit Abschluss eines Engagements (§ 3) oder Nutzung einer von Aurora bereitgestellten Oberfläche akzeptiert der Kunde diese AGB. Die Leistungen richten sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Nutzt ausnahmsweise ein Verbraucher (§ 13 BGB) die Leistungen, gelten ergänzend die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften (§ 12).

§ 2 Die Leistung

Aurora CapacityOS besteht aus:

  • Agenten-Workflows, die Aurora für den Kunden aufbaut und betreibt und die einen vereinbarten Routineablauf durchgängig ausführen — eingehende Nachrichten und Dokumente lesen, sie mit benannten, zitierten Prüfungen gegen die Referenzunterlagen des Kunden abgleichen, Fehlendes anfordern und Antwortentwürfe erstellen.
  • der Freigabe-Oberfläche (Cockpit), in der die vom Kunden benannten Prüfer jede vorbereitete Aktion samt Schritt-für-Schritt-Protokoll mit Quellen sehen und freigeben, bearbeiten oder ablehnen. Keine kundengerichtete Nachricht wird ohne ausdrückliche menschliche Freigabe versendet. Jede Freigabe benennt vor dem Versand den Empfänger.
  • einem Lernkreislauf: Korrekturen und Ablehnungsgründe der Prüfer werden zu festen Regeln verdichtet, die der Workflow ab dann befolgt. Diese Regeln sind für den Kunden sichtbar und änderbar.
  • Laufprotokollen: Jeder Workflow-Lauf wird Schritt für Schritt protokolliert (was gelesen, geprüft, entworfen und von wem freigegeben wurde) und als Teil der Leistungsdokumentation aufbewahrt.

Die konkreten Workflows, die überwachten Postfächer oder Kanäle, die verwendeten Referenzunterlagen und die freigabeberechtigten Personen werden je Engagement festgelegt (§ 3). Aurora darf die zugrunde liegende Engine, Modelle und Infrastruktur jederzeit verbessern, solange der vereinbarte Leistungsumfang erhalten bleibt.

§ 3 Engagements, Angebote und Vertragsschluss

Die Leistungen werden über ein individuelles schriftliches Angebot oder eine Auftragsbestätigung vereinbart (einschließlich Angeboten über unsere Rechnungsplattform oder per E-Mail — jeweils das „Angebot"). Inhalte auf helloaurora.ai sind eine Aufforderung zur Anfrage, kein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot in Textform annimmt oder beide Parteien ein Vertragsdokument unterzeichnen.

Aktuelle Engagement-Formen:

  • Pilot-Engagement: ein zeitlich und inhaltlich begrenztes Erst-Engagement zum Festpreis auf einem vereinbarten Workflow mit echten Fällen des Kunden, wie im Angebot festgelegt (Dauer, Umfang, Vergütung, ggf. Anrechnung der Pilotgebühr auf ein Folge-Abonnement).
  • Monatliches Abonnement: laufender Betrieb der vereinbarten Workflows gegen eine im Angebot genannte Monatsvergütung; verlängert sich monatlich bis zur Kündigung nach § 10.
  • Projekt-Engagement: ein Auf- oder Ausbauprojekt mit festem Umfang, gegliedert in Meilensteine gemäß Angebot.

Weicht ein Angebot von diesen AGB ab, geht das Angebot vor. Aurora veröffentlicht keine Listenpreise; Vergütungen werden individuell angeboten.

§ 4 Vergütung, Abrechnung und Steuern

  • Zahlungswege. Wiederkehrende Abonnement-Vergütungen werden über unseren Zahlungsdienstleister Stripe eingezogen. Einmalige Vergütungen (Pilot, Projekt, Meilensteine) sind per Rechnung zum dort genannten Fälligkeitsdatum zahlbar. Aurora speichert keine Kreditkarten- oder Kontodaten; Zahlungsdaten verarbeitet Stripe (siehe Datenschutzerklärung).
  • Steuern. Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die USt-IdNr. von Aurora lautet DE463430205 und steht auf jeder Rechnung.
  • Zahlungsverzug. Es gelten die gesetzlichen Verzugsregeln (§§ 286, 288 BGB). Bei fälligen, unbestrittenen Rechnungen darf Aurora die Leistungen nach angemessener Ankündigung aussetzen.
  • Preisänderungen. Bei Abonnements darf Aurora die Monatsvergütung mit einer Frist von mindestens sechs Wochen zum Ende eines Monatszeitraums anpassen; der Kunde kann zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
  • Erstattungen. Es gilt die Erstattungsrichtlinie, die Bestandteil dieser AGB ist.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

  • Zugänge und Unterlagen. Der Kunde stellt in der vereinbarten Form die Postfach- oder Kanalzugänge, Referenzdokumente und Geschäftsregeln bereit, die der Workflow benötigt (§ 6). Für die Richtigkeit der bereitgestellten Unterlagen ist der Kunde verantwortlich; die Workflows prüfen eingehende Fälle gegen diese Unterlagen.
  • Prüfer. Der Kunde benennt die Personen, die vorbereitete Aktionen freigeben, bearbeiten oder ablehnen dürfen, und hält deren Zugangsdaten geheim. Handlungen benannter Prüfer werden dem Kunden zugerechnet.
  • Zeitnahe Prüfung. Vorbereitete Aktionen warten am Freigabe-Gate auf eine Entscheidung. Ergebnisse, die von der Prüfung des Kunden abhängen (z. B. Antworten am selben Tag), setzen voraus, dass der Kunde offene Punkte in angemessener Zeit entscheidet.
  • Rechtmäßige Nutzung. Der Kunde nutzt die Leistungen nur für rechtmäßige Zwecke und im Einklang mit den für sein eigenes Geschäft geltenden Pflichten (Berufsrecht, Branchenregulierung, Werbe- und Einwilligungsrecht für freigegebene ausgehende Inhalte).

§ 6 Postfächer, delegierte Zugänge und Weisungen

Je nach Engagement arbeiten die Workflows entweder (a) auf von Aurora bereitgestellten Workflow-Postfächern, an die der Kunde den relevanten Verkehr leitet, oder (b) unter Zugängen, die der Kunde zu seinen eigenen Systemen gewährt (z. B. ein Postfach, ein Ordner, ein Label oder ein anderes System). Für jeden vom Kunden gewährten Zugang gilt:

  • Der Kunde sichert zu, dass er den Zugang gewähren und die vereinbarten Abläufe auf den darüber erreichbaren Daten ausführen lassen darf.
  • Fließen Daten der eigenen Kunden des Kunden („Endkunden") durch einen Workflow, sichert der Kunde zu, dass sein Verhältnis zu diesen Endkunden die Verarbeitung erlaubt; er bleibt ihnen gegenüber verantwortlich.
  • Der Kunde kann gewährte Zugänge jederzeit widerrufen; der Widerruf kann den betroffenen Workflow aussetzen, bis der Zugang wiederhergestellt ist.

Jede Freigabe eines benannten Prüfers ist die verbindliche Weisung des Kunden an Aurora, die freigegebene Aktion auszuführen (z. B. die freigegebene Antwort an den benannten Empfänger zu senden). Für den geschäftlichen Inhalt einer vom Kunden freigegebenen Aktion ist Aurora nicht verantwortlich, sofern Aurora sie wie freigegeben ausgeführt hat.

§ 7 KI-Transparenz und verantwortliche Nutzung (EU AI Act, Art. 22 DSGVO)

  • Mensch in der Schleife. Die Leistungen erstellen Entwürfe und Empfehlungen; sie handeln nicht autonom gegenüber Kunden des Kunden. Das menschliche Freigabe-Gate ist die maßgebliche Schutzmaßnahme nach Art. 22 Abs. 3 DSGVO: Es ergeht keine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung über eine Person.
  • Maschinenlesbare Kennzeichnung. Über die Leistungen versendete Nachrichten tragen maschinenlesbare Kennzeichnungen als KI-unterstützt und menschlich geprüft, im Einklang mit Artikel 50 der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689).
  • Risikoeinstufung. Nach sorgfältiger eigener Einschätzung von Aurora sind die angebotenen Leistungen KI-Systeme mit begrenztem Risiko im Sinne der KI-Verordnung. Dokumentation hierzu auf Anfrage: info@helloaurora.ai.
  • Untersagte Nutzungen. Der Kunde darf die Leistungen nicht für Zwecke einsetzen, die sie in eine Hochrisiko-Kategorie nach Anhang III der KI-Verordnung bringen würden — insbesondere darf er Workflow-Ausgaben nicht für automatisierte Entscheidungen über Kreditwürdigkeit, Versicherungsfähigkeit oder -tarifierung, Beschäftigung oder Zugang zu wesentlichen Diensten verwenden. Die Leistungen erbringen Dokumenten-Aufnahme und -Vorbereitung, kein Scoring und keine automatisierte Bewilligung/Ablehnung. Möchte der Kunde in der Nähe einer solchen Grenze arbeiten, ist die Ausgestaltung vorher schriftlich mit Aurora abzustimmen.
  • Weitergabepflichten. Verbreitet der Kunde KI-unterstützte Ausgaben an eigene Zielgruppen, bleiben zusätzliche eigene Kennzeichnungspflichten seine Verantwortung.

§ 8 Datenschutz

Aurora verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutzerklärung. Soweit Aurora beim Betrieb der Workflows personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO — durch Unterzeichnung des Standard-AVV von Aurora oder eines im Angebot bezeichneten individuellen AVV. Die aktuelle Subunternehmerliste: helloaurora.ai/sub-processors.

§ 9 Geistiges Eigentum

  • Technologie von Aurora. Engine, Workflow-Designs, Prompts, Prüfungen, Evaluationsmethoden, Cockpit-Software und alle Verbesserungen daran bleiben Eigentum von Aurora. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den bereitgestellten Oberflächen für die Dauer des Engagements.
  • Unterlagen des Kunden. Daten, Dokumente und Referenzmaterial des Kunden bleiben beim Kunden. Aurora nutzt sie nur zur Erbringung der vereinbarten Leistungen.
  • Arbeitsergebnisse. Freigegebene Arbeitsergebnisse der Workflows (z. B. versendete Antworten, aufbereitete Akten) darf der Kunde in seinem Geschäft frei verwenden. Aus Korrekturen des Kunden gelernte Regeln gehören zur Workflow-Konfiguration des Kunden; Aurora verwendet Regeln, Dokumente oder Daten eines Kunden nicht für andere Kunden.
  • Feedback. Allgemeine Verbesserungsvorschläge darf Aurora ohne Verpflichtung zur Weiterentwicklung der Leistungen nutzen.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

  • Pilot- und Projekt-Engagements enden mit Lieferung ihres Umfangs oder wie im Angebot bestimmt.
  • Abonnements verlängern sich monatlich. Jede Partei kann ein Abonnement in Textform zum Ende des laufenden Monatszeitraums kündigen, sofern das Angebot keine abweichende Frist oder Mindestlaufzeit bestimmt.
  • Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
  • Folgen. Mit Beendigung deaktiviert Aurora die Workflows; der Umgang mit Daten richtet sich nach § 8 und dem AVV (Rückgabe oder Löschung, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten). Vergütungen für bereits begonnene Zeiträume richten sich nach der Erstattungsrichtlinie.

§ 11 Verfügbarkeit, Support und Änderungen

  • Aurora betreibt die Leistungen mit kontinuierlicher automatisierter Überwachung und Alarmierung und behebt Störungen ohne schuldhaftes Zögern. Sofern im Angebot kein Service-Level vereinbart ist, garantiert Aurora keine bestimmte Verfügbarkeitsquote.
  • Geplante Wartung wird angekündigt, soweit sie die Workflows des Kunden betrifft.
  • Support per E-Mail an info@helloaurora.ai an deutschen Werktagen.
  • Aurora kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft mit einer Frist von mindestens sechs Wochen in Textform ändern; widerspricht der Kunde nicht vor Wirksamwerden und hat Aurora auf diese Folge hingewiesen, gilt die Änderung für laufende Abonnements als angenommen. Wesentliche Änderungen eines vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen stets der Zustimmung des Kunden.

§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher

Ist der Kunde ausnahmsweise Verbraucher in der EU/im EWR (§ 13 BGB), gilt das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht (§ 355 BGB). Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht, wenn die Leistung vollständig erbracht wurde oder — bei fortlaufenden Leistungen — mit Beginn der Ausführung, sofern der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt und den Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat (§ 356 Abs. 4, 5 BGB). Einzelheiten und Verfahren: Erstattungsrichtlinie.

§ 13 Gewährleistung und Haftung

  • Natur von KI-Ausgaben. Die Leistungen nutzen große Sprachmodelle. Aurora konstruiert die Workflows mit benannten Prüfungen, zitierten Quellen, Evaluation und verpflichtender menschlicher Prüfung, gerade weil Modellausgaben Fehler enthalten können. Die Prüfung des Kunden am Freigabe-Gate ist Teil des vereinbarten Betriebsmodells, keine Option.
  • Unbeschränkte Haftung besteht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei ausdrücklich übernommenen Garantien.
  • Einfache Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Aurora nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten — Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die vom Kunden in den zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlten Vergütungen.
  • Ausschlüsse. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverluste, die durch zumutbare Datensicherung des Kunden vermeidbar gewesen wären, ausgeschlossen. Aurora haftet nicht für den geschäftlichen Inhalt vom Kunden freigegebener Aktionen (§ 6) oder für Folgen unrichtiger oder unvollständiger vom Kunden bereitgestellter Unterlagen.
  • Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Aurora.

§ 14 Freistellung

Der Kunde stellt Aurora von Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei, die entstehen aus (a) einem Verstoß des Kunden gegen diese AGB; (b) Zugängen, die der Kunde (oder ein von ihm autorisierter Endkunde) nicht gewähren durfte; (c) Ansprüchen eines Endkunden oder sonstigen Dritten aus einer Aktion, die die Leistungen aufgrund einer Freigabe des Kunden oder eines von ihm autorisierten Prüfers ausgeführt haben (jede solche Freigabe ist die Weisung des Kunden); oder (d) einer rechtswidrigen Nutzung von Arbeitsergebnissen durch den Kunden, einschließlich der untersagten Nutzungen nach § 7. Die Freistellung gilt nicht, soweit der Anspruch auf einer eigenen Pflichtverletzung von Aurora oder einem Verstoß von Aurora gegen Datenschutzrecht beruht.

§ 15 Vertraulichkeit und höhere Gewalt

Jede Partei schützt vertrauliche Informationen der anderen Partei (einschließlich der Geschäftsdaten des Kunden und der technischen und kaufmännischen Informationen von Aurora) mindestens mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, nutzt sie nur für das Engagement und gibt sie nur an Personen weiter, die sie benötigen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Diese Pflicht überdauert das Ende des Engagements.

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund von Umständen außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle (höhere Gewalt), einschließlich Naturkatastrophen, Krieg, behördlicher Maßnahmen, Pandemien, Telekommunikations- oder Stromausfällen sowie Ausfällen von Dritt-KI- oder Cloud-Infrastrukturanbietern, sofern die betroffene Partei die andere informiert und Schäden zumutbar mindert.

§ 16 Schlussbestimmungen

  • Anwendbares Recht: das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für Verbraucher bleiben zwingende Schutzvorschriften ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaats unberührt.
  • Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart.
  • Textform (z. B. E-Mail) genügt für alle in diesen AGB vorgesehenen Erklärungen, soweit das Gesetz keine strengere Form verlangt.
  • Salvatorische Klausel: Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleibt der Rest wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
  • Vertragsbestandteile: Diese AGB, das jeweilige Angebot, die Erstattungsrichtlinie, die Datenschutzerklärung und — soweit geschlossen — der AVV bilden die gesamte Vereinbarung für das Engagement.

§ 17 Kontakt

Aurora AI Solutions Studio UG (haftungsbeschränkt)

Friedhofstr. 10, 70191 Stuttgart

Amtsgericht Stuttgart, HRB 805284 · USt-IdNr. DE463430205

E-Mail: info@helloaurora.ai

Web: helloaurora.ai

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